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   Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-478/21 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-478/21 P (https://dejure.org/2023,2328)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16.02.2023 - C-478/21 P (https://dejure.org/2023,2328)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 16. Februar 2023 - C-478/21 P (https://dejure.org/2023,2328)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    China Chamber of Commerce for Import and Export of Machinery and Electronic Products u.a./ Kommission

    Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren bestimmter Waren aus Gusseisen mit Ursprung in der Volksrepublik China - Endgültiger Antidumpingzoll und endgültige Vereinnahmung des vorläufigen Zolls - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Verband, zu dessen Mitgliedern ausführende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren bestimmter Waren aus Gusseisen mit Ursprung in der Volksrepublik China - Endgültiger Antidumpingzoll und endgültige Vereinnahmung des vorläufigen Zolls - Nichtigkeitsklage - Zulässigkeit - Verband, zu dessen Mitgliedern ausführende ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Auswärtige Beziehungen - Antidumping-Klage: Generalanwältin Medina schlägt dem Gerichtshof vor, die Klagebefugnis der China Chamber of Commerce als eines repräsentativen Verbands anzuerkennen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (81)

  • EuGH, 10.09.2015 - C-569/13

    Bricmate - Vorlage zur Vorabentscheidung - Handelspolitik - Auf die Einfuhren von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-478/21
    Beispielsweise wurde im Urteil Bricmate(186) von den interessierten Parteien die Richtigkeit der durchschnittlichen Einfuhrpreise der betreffenden, zur Einfuhr in bestimmte Mitgliedstaaten vorgesehenen Waren bestritten.

    102 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2015, Bricmate (C-569/13, EU:C:2015:572, Rn. 52 und 68).

    103 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2015, Bricmate (C-569/13, EU:C:2015:572, Rn. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    107 Urteil vom 10. September 2015, Bricmate (C-569/13, EU:C:2015:572, Rn. 68).

    So stützte z. B. im Urteil Bricmate das vorlegende schwedische Gericht unter Verweis auf das substantiierte Bestreiten der Daten zur Einfuhrmenge durch Bricmate seine Zweifel auf dieses Bestreiten und stellte die Frage, ob diese Daten mangelhaft seien.

    114 Diese Voraussetzung hat ihren Ursprung im Urteil vom 10. September 2015, Bricmate (C-569/13, EU:C:2015:572, Rn. 65 und 68), wo der Gerichtshof feststellte, dass "die Unionsorgane die in den Eurostat-Statistiken enthaltenen Daten nicht mit der erforderlichen Sorgfalt untersucht haben" (Hervorhebung nur hier).

    186 Urteil vom 10. September 2015 (C-569/13, EU:C:2015:572).

    187 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2015, Bricmate (C-569/13, EU:C:2015:572, Rn. 57).

    Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Bricmate (C-569/13, EU:C:2015:342, Rn. 52 und 53).

  • EuGH, 28.02.2019 - C-465/16

    Rat / Growth Energy und Renewable Fuels Association - Rechtsmittel - Dumping -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-478/21
    17 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2019, Rat/Growth Energy und Renewable Fuels Association (C-465/16 P, EU:C:2019:155, Rn. 105).

    19 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2019, Rat/Growth Energy und Renewable Fuels Association (C-465/16 P, EU:C:2019:155, Rn. 107 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hinzuweisen ist darauf, dass der Teil des Urteils des Gerichts, in dem es um die Klagebefugnis für die Erhebung der Klage gegen die in Rede stehende Verordnung zur Wahrung der Verfahrensrechte der betreffenden Wirtschaftsverbände geht, vom Gerichtshof ausdrücklich bestätigt wurde, soweit die von Growth Energy und Renewable Fuels Association aus eigenem Recht als interessierte Partei im Verfahren erhobene Klage vom Gericht abgewiesen wurde, vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2019, Rat/Growth Energy und Renewable Fuels Association (C-465/16 P, EU:C:2019:155, Rn. 101 bis 109).

    84 C-465/16 P, EU:C:2019:155.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2018 - C-465/16

    Rat / Growth Energy und Renewable Fuels Association

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2023 - C-478/21
    17 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2019, Rat/Growth Energy und Renewable Fuels Association (C-465/16 P, EU:C:2019:155, Rn. 105).

    19 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2019, Rat/Growth Energy und Renewable Fuels Association (C-465/16 P, EU:C:2019:155, Rn. 107 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hinzuweisen ist darauf, dass der Teil des Urteils des Gerichts, in dem es um die Klagebefugnis für die Erhebung der Klage gegen die in Rede stehende Verordnung zur Wahrung der Verfahrensrechte der betreffenden Wirtschaftsverbände geht, vom Gerichtshof ausdrücklich bestätigt wurde, soweit die von Growth Energy und Renewable Fuels Association aus eigenem Recht als interessierte Partei im Verfahren erhobene Klage vom Gericht abgewiesen wurde, vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2019, Rat/Growth Energy und Renewable Fuels Association (C-465/16 P, EU:C:2019:155, Rn. 101 bis 109).

    84 C-465/16 P, EU:C:2019:155.

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